Kann sich jeder Mensch lasern lassen bzw.
für
wen ist eine Korrektur der Fehlsichtigkeit mit dem Laser möglich?

Bei Patienten im Alter zwischen 19 bis
60 (65) Jahren ist eine Korrektur der Fehlsichtigkeit meist möglich.
Voraussetzung sind hier stabile refraktive Verhältnisse. Dies bedeutet,
dass sich die Kurzsichtigkeit in den letzten 2 – 3 Jahren nicht
mehr als eine halbe bis maximal eine Dioptrie geändert hat.
Patienten, die außerhalb des Fehlsichtigkeitsbereiches
größer als - 11,00 Dpt. oder + 4,00 / +5,00 Dpt. liegen,
sollten eher ein anderes Verfahren zur Korrektur ihrer Fehlsichtigkeit
wie Implantation einer Intraokularen Kontaktlinse (ICL) oder der Austausch
der körpereigenen Linse durch eine Kunstlinse wählen.
Bei einer Voruntersuchung dürfen
keine Augenerkrankungen wie Grauer Star, Grüner Star oder zum Beispiel
Durchblutungsstörungen der Netzhaut festgestellt werden. Bei dieser
Untersuchung wird auch Ihre Fehlsichtigkeit gemessen.
Sind die ersten Untersuchungsergebnisse
positiv, so wird am gleichen Tag oder zu einem späteren Zeitpunkt
eine große Voruntersuchung durchgeführt. Um die Fehlsichtigkeit
dabei genau ausmessen zu können, ist es erforderlich, dass Sie
etwa 1 – 2 Wochen keine Kontaktlinsen getragen haben, da sonst
die Hornhautoberfläche sehr unregelmäßig wäre.
Dies kann zu Fehlmessungen führen.
Anschließend wird die Dicke der
Hornhaut erfasst. Ein besonderes Gerät misst auf jedem Punkt der
Hornhaut die vorhandene Dicke. Es muss genügend Hornhaut vorhanden
sein, da bei der Augenlaseroperation Hornhautgewebe abgetragen wird.
Sonst besteht die Gefahr, dass die Hornhaut nach der OP instabil wird.
Weiterhin wird die Pupillengröße
im Dunkeln gemessen. Normalerweise darf der Durchmesser der Pupille
nicht größer sein als der Durchmesser der Laserbehandlung
auf der Hornhaut, da sonst die Gefahr besteht, dass Blendungen bei dunkler
Beleuchtung auftreten.
Von praktischer Bedeutung ist auch die
Messung der Fehlsichtigkeit in erweiterter Pupille (durch Augentropfen).
Dadurch wird es möglich, die Akkommodation auszuschließen
und ermöglicht eine noch genauere Bestimmung der Fehlsichtigkeit.
Nach dieser Untersuchung ist es
nicht möglich und erlaubt, den PKW selbst nach Hause zu fahren.
Nutzen Sie deshalb bitte öffentliche Verkehrsmittel oder bringen
Sie sich eine Begleitperson mit, die Sie nach Hause fährt.
In einigen Fällen ist auch
die sogenannte aberrometergesteuerte LASIK-Behandlung von Vorteil. Dies
wird bei der Voruntersuchung entsprechend festgestellt und besprochen.